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Schwarze Listen fuer unsichere Fluggesellschaften

Vorrang für Sicherheit bei Flugreisen

Das Europäische Parlament hat heute der Einfuehrung von ’schwarzen Listen‘ fuer unsichere Fluggesellschaften beschlossen.

Die Einfuehrung von Schwarzen Listen fuer unsichere Fluggesellschaften ist natürlich eine gute Entscheidung im Sinne der Verbraucher. Passagiere muessen darauf vertrauen koennen, dass der Sicherheitsstandard von Flugzeugen bei Flugreisen dem hoechsten Niveau entspricht.

Der heutige Beschluss des Europaeischen Parlaments staerkt die Position der Fluggaeste in zweifacher Hinsicht. Kuenftig gibt es auf europaeischer Ebene einheitliche Kriterien, nach denen unzuverlaessige Fluggesellschaften definiert und auf einer gemeinsamen europaeischen Liste benannt werden.

Zudem besteht nun eine Informationspflicht des Reiseveranstalters hinsichtlich der eingesetzten Airlines. Bis zum Zeitpunkt der Abfertigung muessen Passagiere kuenftig auch ueber kurzfristige Aenderungen informiert werden. Sollte eine Airline eingesetzt werden, die auf der Schwarzen Liste steht, koennen die Fluggaeste von der Reise zuruecktreten, und die Flugkosten werden ihnen erstattet. Dies gilt fuer Pauschalreisen, Charterfluege und Anschlussfluege.

Mit Hilfe der nun eingefuehrten Listen wird ein einheitlicher Sicherheitsstandard in Europa geschaffen. Gleichwohl bleibt es dem jeweiligen Land auch kuenftig ueberlassen, bei akuter Gefahr kurzfristig Flugverbote zu verhaengen. Damit wird eine doppelte Sicherung gegen unzuverlaessige Fluggesellschaften geschaffen. Die vom Europaeischen Parlament beschlossenen Schwarzen Listen werden turnusmaessig alle drei Monate ueberprueft und angepasst.

Gegen europäische Airlines sind bisher jedoch noch keine Flugverbote verhaengt worden. Dies belegt das hohe Sicherheitsniveau der Fluggesellschaften innerhalb der Europaeischen Union.